Wächtergasse 1, 1010 Wien

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Über 50 Jahre gebündelte Erfahrung im Baurecht und Immobilienrecht. 

 Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung.

Immobilienrecht

Unabhängig davon, ob Sie ein Projekt (Wohn- oder Geschäftsgebäude, Sonderimmobilien, etc.) entwickeln, einen Bauträgervertrag abschließen, Liegenschaften verwalten oder als Makler vermitteln, eine Liegenschaft zum Bau Ihres Einfamilienhauses kaufen, einen klassischen Zweitwohnsitz begründen, Anlageobjekte erwerben oder Ihre erste eigene Wohnung finanzieren – wir beraten und begleiten Sie in diesem Prozess vom Erstgespräch/Erstbesichtigung an bis zum erfolgreichen Abschluss der entsprechenden Verträge.

Wir übernehmen weiters die mit diesen Transaktionen verbundenen Treuhandschaften ebenso wie sämtliche erforderliche Grundbuchshandlungen und Genehmigungen nach den jeweiligen Grundverkehrsgesetzen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Projekt- und Immobiliengeschäft stellen wir sicher, dass Sie sich auf die Abwicklung der Liegenschaftsprojekte und Verträge in kaufmännischer und technischer Sicht konzentrieren können.

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und umfasst Bereiche wie Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Schadensersatzrecht. Es dient dazu, Rechte und Pflichten im Alltag zu klären, sei es bei Kaufverträgen, Eheschließungen oder Haftungsfragen. In Österreich bildet das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die Grundlage des Zivilrechts und schützt die Interessen der Bürger.

Wir beraten Sie in allen einschlägigen Zivilrechtsfragen.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt die Bedingungen und Pflichten, die bei Abschluss eines Vertrags zwischen Parteien entstehen. Es umfasst alle Arten von Verträgen, wie Kauf-, Miet- oder Dienstverträge. In Österreich gilt dabei der Grundsatz der Vertragsfreiheit, jedoch müssen bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt werden, um einen gültigen Vertrag zu schließen. Bei Streitigkeiten ist oft juristische Beratung notwendig, um Ansprüche durchzusetzen.

Die Erstellung von Verträgen speziell im Immobilienbereich gehört zu unseren Kernkompetenzen.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die inneren Beziehungen zwischen seinen Bürgern und dem Staat im Allgemeinen.

Dazu zählen folgende Gebiete:

  • Verwaltungsverfahren
  • Gleichbehandlungsrecht
  • Grundrechte etc.

Weiters vertreten wir Sie gerne vor allen Behörden, verfassen für Sie Rechtsmittel, Verfassungsgerichtshofbeschwerden sowie Verwaltungsgerichtshofbeschwerden. Gerne stehen wir Ihnen bei all Ihren verwaltungsrechtlichen Problemen zur Seite.

Sollte Ihr Anliegen hier nicht explizit angeführt sein, zögern Sie bitte nicht,
 uns zu kontaktieren.